Kategorie: Digitaler Puls

  • Gesundheitscheck: Infrastruktur für Digital-Health (Teil 3)

    Gesundheitscheck: Infrastruktur für Digital-Health (Teil 3)

    Demnächst erscheint „Digitaler Puls“, eine ganzheitliche Analyse der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen, die ich zusammen mit Luisa Wasilewski geschrieben habe. In dieser kurzen Artikel-Serie stelle ich aus dem Buch drei Fallbeispiele von Marktentwicklungen vor, die gerade in der Corona-Krise besonders aktuell sind und die drei Säulen der sich abzeichnenden Infrastruktur für Digital Health in Deutschland darstellen. 

    Zudem verdeutlichen diese Beispiele unsere Kernthese: dass sich Patienten zu Gesundheitskunden wandeln, die Konsumgewohnheiten und -erwartungen auf Gesundheitsleistungen übertragen. Im ersten Artikel ging es dabei um den Online-Handel und das E-Rezept; im zweiten um die elektronische Patientenakte. In diesem letzten Fallbeispiel beschäftigen wir uns mit der Software, die in Arztpraxen und bei Krankenversicherern verwendet wird.

    Fallbeispiel Nr. 3: Software bei Leistungserbringern

    In diesem Fallbeispiel handelt es sich um einen jungen Berufsanfänger namens David Schneider. Er hat vor einigen Monaten seine erste Stelle in einer neuen Stadt bekommen. Den Umzug und den Start in den Arbeitsalltag hat er gut hinbekommen. Eigentlich fehlt ihm nichts: Er ist kerngesund, geht regelmäßig ins Fitness-Studio und hat sogar schon eine Fußballmannschaft gefunden. Nur hat er an einer ziemlich peinlichen Stelle einen roten Hautausschlag, der leicht juckt und nach ein paar Wochen immer noch da ist.

    Eigentlich versucht David, alle Probleme soweit möglich online zu lösen. Über TeleClinic hatte er sich letztens untersuchen lassen, als er Erkältungssymptome hatte und nicht in eine Praxis wollte. Er nimmt die Corona-Regeln ja ernst. Die Krankschreibung bekam er dann pandemiebedingt auch sofort. Nur: Diese Hautstelle würde selbst er, der er seit zwei Jahren keine Kleidung mehr im Geschäft gekauft hat, weil er bei AboutYou bestellt, nicht einfach so in die Webcam seines Laptops halten. Also googelt er nach „Dermatologie“ und seiner Postleitzahl. Und siehe da: Es gibt eine Praxis drei Straßen entfernt – mit einer schicken Webseite und einem Terminbuchungs-Tool. In drei Tagen um 10:00 ist etwas frei: Gebongt! Das angeblich komplizierte und rückständige deutsche Gesundheitssystem ist offenbar besser als sein Ruf, stellt er für sich fest.

    Als David dann in der Praxis an den Empfangstresen tritt, merkt er allerdings, dass die Einschätzung vielleicht etwas voreilig war. „Schneider? Um zehn ein Termin?“ Die Dame am Empfang weiß von nichts. „Auf der Webseite gebucht? Moment mal.“ Sie dreht sich zu ihrem Kollegen um: „Kann man bei uns Termine online reservieren?“ Es stellt sich raus: Das Buchungstool wurde letztes Jahr mit der neuen Webseite installiert. Danach überwarfen sich aber die Ärzte mit dem Dienstleister und seitdem werde die Seite nicht mehr aktualisiert. „Nächster freier Termin? In drei Monaten. Oder Sie kommen übermorgen früh zur offenen Sprechstunde. Am besten gleich um 8:00 Uhr, damit Sie auch drankommen.“

    Wir könnten David weiter durch die wirre Systemlandschaft des deutschen Gesundheitswesens begleiten: Zum „Arztlotsen“ der Ersatzkassen, zum Beispiel, der einst mit großem medialen Tamtam an den Start ging, aber im Grunde genommen nur die Funktionalität von Google oder Jameda nachbildet; oder zur Arzttermin-Service-Hotline seiner Krankenkasse, die ebenfalls bei der Vermittlung von Facharztterminen helfen soll, deren Mitarbeiter aber unserem Protagonisten frühestens in zwei Wochen einen Termin (allerdings beim selben Dermatologen) anbieten kann – oder einen in vier Tagen, aber am anderen Ende der Stadt; oder zum Aggregator arzttermine.de, bei dem keiner der gelisteten Hausärzte über das Tool überhaupt Termine entgegennimmt…

    Das lassen wir aber und gesellen uns wieder am übernächsten Tag zu David, der jetzt noch ziemlich benommen um 8:15 Uhr im Wartezimmer der Dermatologiepraxis sitzt und sich fragt, wie zur Hölle es sein kann, dass das Wartezimmer schon so voll ist. Es half ja nichts. Er musste in den sauren Apfel beißen und zur offenen Sprechstunde gehen. Nach zwei quälenden Stunden scrollen auf dem Handy – es wird ihm so langweilig, er blättert sogar durch den drei Wochen alten Stern vom Leserkreis – ist er dran. Er lässt die Hose runter. Diagnose: Hautpilz. Ursache: typische Sportlerkrankheit. Therapie: Creme von der Apotheke. Zehn Minuten später steht er wieder vorm Empfangstresen: „Wir hatten heute ein Software-Problem und konnten die Krankenversichertenkarten nicht einlesen. Wären Sie so freundlich, nächste Woche noch einmal kurz mit ihrer Karte reinzuschauen?“ Zum Glück hat er die Praxis in der Nähe genommen!

    Meine Einschätzung zufolge wird das Fallbeispiel von David noch ziemlich lange so aussehen. Ob durch die Krankenkassen oder von einem Plattform-Anbieter: Eine zentrale Terminsteuerung für alle niedergelassenen Ärzte – oder auch nur einen ausreichenden Anteil davon – ist derzeit utopisch. Vor allem in unterversorgten Bereichen wie Dermatologie wird noch auf Jahre hinaus der frühe Vogel den Wurm fangen. 

    Was aber durchaus passieren kann: David Schneider ist so genervt, dass er sich entscheidet, doch vor den Online-Ärzten von TeleClinic die Hose runterzulassen. Zumal diese ihm bald für die Anti-Pilz-Creme ein E-Rezept werden ausstellen dürfen, das er wiederum bei einer Versandapotheke einlösen kann. Bis Ende des Jahrzehnts könnte es sogar sein, dass seine Krankenkasse eine App zur Einordnung und Erstdiagnostik von Hautausschlägen anbietet… Aber der Bereich Symptomchecker/KI wäre etwas für eine weitere Artikelserie!

     

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  • Gesundheitscheck: Infrastruktur für Digital-Health (Teil 2)

    Gesundheitscheck: Infrastruktur für Digital-Health (Teil 2)

    Demnächst erscheint „Digitaler Puls“, eine ganzheitliche Analyse der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen, die ich zusammen mit Luisa Wasilewski geschrieben habe. In dieser kurzen Artikel-Serie stelle ich aus dem Buch drei Fallbeispiele von Marktentwicklungen vor, die gerade in der Corona-Krise besonders aktuell sind und die drei Säulen der sich abzeichnenden Infrastruktur für Digital Health in Deutschland darstellen. 

    Zudem verdeutlichen diese Beispiele unsere Kernthese: dass sich Patienten zu Gesundheitskunden wandeln, die Konsumgewohnheiten und -erwartungen auf Gesundheitsleistungen übertragen. Im ersten Artikel ging es dabei um den Online-Handel und das E-Rezept. Im zweiten Teil sehen wir uns den Stand der digitalen Patientenakte an.

    Fallbeispiel Nr. 2: Digitale Patientenakte

    Folgendes Fallbeispiel. Es ist dunkel draußen und seit Tagen regnet es auf das gefallene Laub. Du fährst zu schnell in eine Kurve und fällst mit dem Fahrrad hin. Dabei fällst du auf das Handgelenk und, obwohl du es nach Hause schaffst, kannst du später am Abend deine Hand kaum mehr bewegen. Am nächsten Tag gehst du zum nächstgelegenen Internisten zum Röntgen. Du bist neu in der Stadt und warst noch nie in der Praxis – zum Glück kommst du aber bald dran. Zudem gibt es gute Nachrichten: Es ist nur eine Prellung. Klingt bald ab. Fahren Sie vorsichtiger usw. 

    Nur: Wann war eigentlich Ihre letzte Tetanusimpfung? Die Haut war an der einen Stelle ganz schön aufgescheuert… Der Arzt sagt, so eine Impfung kann ziemlich schmerzhaft sein. Wenn du die aber in den letzten zehn Jahren hattest, brauchst du sie nicht. Sonst müsse er sie aber auffrischen. Du ärgerst dich über dich selbst, dass du nicht mal mehr weiß, wo dein Impfpass liegt. Aber auf die Idee, du könntest den jetzt brauchen, wärest du ohnehin nicht gekommen. „Wie kann es eigentlich sein,“ denkst du, „dass ich jetzt sofort auf Amazon nachgucken könnte, was ich alles in den letzten zehn Jahren gekauft habe, mein Handy mir hier aber überhaupt nicht weiterhilft.“ „Hätten wir bloß schon die elektronische Patientenakte!“ ruft der Arzt mitleidsvoll, während er die dicke Spritze präpariert. 

    Beim Begriff „elektronische Patientenakte“ fragen sich viele Zeitgenossen, ob es sich nicht doch um eine längst versandete Initiative handelt, die irgendwann in den 2010er an verfassungsrechtlichen Bedenken scheiterte. Nein, das war die Vorratsspeicherung. Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) gibt es noch – aber die Frage nach ihrem Verbleib ist nicht unberechtigt. Schließlich wurde sie schon 2005 in die Wege geleitet, konnte aber bislang nicht so eingeführt werden, dass Patienten und medizinisches Personal etwas davon gemerkt haben. 

    Mal waren es Zuständigkeitsrangeleien zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, mal lag es an datenschutzrechtlichen Bedenken und die daraus folgenden Klagen. Jedenfalls: Fast 20 Jahre, nachdem es die ersten ernsten Bestrebungen gab, der notorischen Zettelwirtschaft des deutschen Gesundheitswesens mit etwas Effizienterem, Eleganterem, Elektronischem ein Ende zu bereiten, hantieren die Bundesbürger noch mit vollgestempelten Bonusheften beim Zahnarzt und suchen vor jeder Fernreise verzweifelt nach dem Impfpass, der eigentlich in dieser Schublade mit den ganzen Arztbriefen liegen sollte… In der Notfallversorgung gibt es noch haarigere Situationen, wenn jemanden bewusstlos eingeliefert wird. Und all das, obwohl alle spätestens seit 2015 elektronische Krankenversichertenkarten haben, auf denen sämtliche Angaben zur zahnärztlichen Vorsorge, zum Impfstatus und zu notfallrelevanten Allergien, medikamentöse Einstellung usw. gespeichert werden könnten. Betonung auf die Konjunktivform.

    2021 soll daraus endlich ein Indikativ werden. Zum 01.01.2021 sind Krankenkassen nun verpflichtet, ihren Versicherten die einheitliche ePA anzubieten. 2019 schon wurden Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapeuten ans System angeschlossen; Apotheker und Krankenhäuser folgen gerade. Bis 2022 sollen dann Versicherte zur Entscheidung bewegt worden sein, welche Daten sie speichern oder sperren lassen möchten – und ob diese Daten auf ihrer Krankenversichertenkarte zugänglich sein sollen. Jetzt wird also Nägel mit Köpfen gemacht.

    So besteht die Hoffnung, dass unser Fallbeispiel in nur noch 18 Monaten damit zu Ende geht, dass der Arzt dich fragt, ob er bitte in deiner elektronischen Patientenakte die Datei „Impfungen“ einsehen darf. „Klar, machen Sie das gern,“ sagst du und freust dich, als er liest, dass du zuletzt 2014 eine Tetanusimpfung hattest (Wirklich? Ich war auf einen rostigen Nagel getreten? Ach, stimmt, beim Einzug damals…) „Fahren Sie vorsichtiger!“ sagt der freundliche Mediziner zum Abschied.

     

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  • Gesundheitscheck: Infrastruktur für Digital-Health (Teil 1)

    Gesundheitscheck: Infrastruktur für Digital-Health (Teil 1)

    Demnächst erscheint „Digitaler Puls“, eine ganzheitliche Analyse der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen, die ich zusammen mit Luisa Wasilewski geschrieben habe. Unsere zentrale These ist, dass sich Patienten zu Gesundheitskunden wandeln – und dabei ihre Erwartungen und Gewohnheiten als Konsumenten zunehmend auf Gesundheitsleistungen übertragen. Schon beim Beginn der Arbeit am Buch vor über einem Jahr waren wir fest davon überzeugt, dass dem Gesundheitswesen hierzulande ein Umbruch unbekannten Ausmaßes bevorsteht. 

    Dann kam die Corona-Pandemie und zeigte uns, dass dieser Umbruch schneller und umfassender vonstattengehen würde, als wir anfangs angenommen hatten. In dieser kurzen Artikel-Serie möchte ich aus dem Buch drei Fallbeispiele von Marktentwicklungen vorstellen, die gerade in der Corona-Krise besonders aktuell sind. Es wird um die drei Säulen der sich abzeichnenden Infrastruktur für Digital Health in Deutschland gehen – eine Infrastruktur, die durch das Ende 2019 verabschiedete Digitale-Versorgungsgesetz (DBG) die Grundlagen geschaffen hat und deren Errichtung sich nun in der Pandemie im Eiltempo vollzieht.

    Fallbeispiel Nr. 1: Online-Handel und E-Rezept

    In diesem ersten Fallbeispiel geht es um die Säule der digitalen Infrastruktur, die am weitesten entwickelt ist: Der Online-Handel mit Apothekerware und Arzneimittel sowie das E-Rezept. Für beides stehen schon die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zudem liegt mitten in einer Pandemie der Nutzen von kontaktloser Verschreibung und Versendung von Medikamenten auf der Hand. Aber das eine tragende Säule ausgebildet ist, heißt noch nicht, dass sie schon zum Tragen kommt.

    Das Fallbeispiel ist aus diesem Herbst. Vor einigen Wochen wollte ich meine Kinder gegen die Grippe impfen lassen. Das sollte, könnte man meinen, gar nicht so schwierig sein. Haben wir doch einen Hausarzt, der mit uns auch gleich einen Termin vereinbarte. Eine Woche vor Termin kam dann der Anruf: Es gäbe in den Apotheken im Umkreis keinen Impfstoff mehr, wir könnten es jedoch selbst noch bei anderen Apotheken versuchen. Nachdem wir eine ausfindig machen konnten, brauchten die wiederum das Rezept ausgedruckt. Ich fuhr also zum Arzt, um die Rezepte zu holen. (Übrigens: Bei uns auf dem niedersächsischen Flachland darf man ruhig jeden Weg mit mindestens 20 km anschlagen.) Dann ging es weiter zur Apotheke, wo sie den Impfstoff bestellten, den wir dann wiederum einige Tage später kurz vor dem Impftermin selbst in der Apotheke abholen mussten. 

    Dass ich im Pandemie-Herbst 2020 wirklich noch in verschiedenen Orten persönlich vorstellig werden muss, um für meine Kinder eine vom Bundesgesundheitsminister empfohlene Impfung zu bekommen, ist eigentlich mit nichts mehr zu rechtfertigen. Erst zum Spritzen bzw. in diesem Fall “schnupfen” der Impfung müsste ich eigentlich mit meinen Kindern in die Praxis oder in die Apotheke. Weder technologisch noch regulatorisch gesehen gibt es irgendeine Hürde: Ärzte dürfen Teletherapie anbieten; Apotheker sollten eigentlich schon mit E-Rezepten arbeiten können und dürfen eigentlich auch mit entsprechender Genehmigung Medikamente versenden. Nur sieht die Realität noch nicht ganz so aus. 

    Zum einen tendiert die Anreizstruktur immer noch dazu, stationäre Präsenz zu favorisieren. Zum Beispiel: Obwohl sie theoretisch seit Ausbruch der Pandemie unbegrenzt viele Videosprechstunden von den Krankenkassen vergütet bekommen, müssen Ärzte nach wie vor Abschläge hinnehmen, wenn der Patient innerhalb eines Quartals nicht zumindest einmal in die Praxis kommt. Zum anderen sah das Gesetzesprojekt zur Einführung des E-Rezepts einen Übergang bis Mitte 2021 vor und man als Konsument eigentlich erwarten könnte, dass dieser Zeitraum nicht voll ausgenutzt wird, sondern schon schnell im Sinne des Gesundheitskunden gehandelt wird. 

    Diese Realität wird sich aber in den kommenden 12 Monaten schnell ändern. Bereits vor der Corona-Pandemie verstanden es viele Versicherte in den Großstädten nicht mehr, dass sie sich alles von Salami-Pizza bis Kürbissuppe, von Poké-Bowls bis Perlhuhnrisotto binnen 30 Minuten nach Hause liefern lassen konnten, dass es aber nicht möglich war, ohne erneuten Arztbesuch und anschließendem Gang zur Apotheke auch nur eine zweite Verschreibung für ein bereits einmal verordnetes Medikament zu bekommen. Wir auf dem Land haben zwar keine so hochgeschraubten kulinarischen Erwartungen, wenn es um Lieferservice geht, wir sehen aber auch, dass Amazon & Co. uns zuverlässig alles – inklusive einiger nicht-verschreibungspflichtigen Pharmaprodukte – auch ins letzte Dorf liefern.

    Das heißt im Klartext: Sobald ich den Arzt finde, der mir bei Bedarf einen Video-Termin anbietet und dann ein E-Rezept ausstellt, dass ich online einlösen kann, bin ich dabei. Und bin bestimmt nicht der Einzige. Gewinnen werden also die Arztpraxen, die bereit sind, mit einer neuen Kostenstruktur zu arbeiten – und vor allem Videosprechstundenanbieter wie Kry und TeleClinic, deren Geschäftsmodell schon immer ausschließlich auf Telemedizin ausgerichtet war. Ich vermute, schon für die Grippeimpfung im Herbst 2021 wird sich mein Fallbeispiel ganz anders lesen – vielleicht so: „Ich skypte mit einem Arzt. Er verordnete die Impfung und wies mir einen Apotheker zu, der das E-Rezept annahm und mir per SMS ein Zeitfenster versandte. Ich fuhr hin und ließ meine Kinder impfen.“ Ende der Geschichte.

     

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