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Geldhahn zudrehenJetzt wurde ich so oft auf das Thema Mindestlohn angesprochen, dass ich mich dafür entschieden habe, sachdienliche Hinweise zum Thema Mindestlohn zu veröffentlichen. Für viele junge Unternehmen, Gründer und Entrepreneure ist diese Frage gar nicht so unwichtig, da Praktikanten und Mini-Jobber in vielen Start-Ups eine wichtige Rolle spielen. Daher hier eine Zusammenfassung der zu beachtenden Aspekte. Viele dieser Themen können auch von einem guten Steuerberater beantwortet werden und daher bediene ich mich in der Ausführung gleich bei unserem sehr kompetenten Steuerberatungsbüro Hase.

Mit dem kürzlich beschlossenen Tarifautonomiestärkungsgesetz ist es amtlich: Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland in den meisten Branchen ein Mindestlohn von 8,50 €/Stunde.

Hier die Fakten in aller Kürze:

Ab dem 01.01.2015 gilt grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 €. Bis zum 31.12.2016 sind niedrigere Löhne nur erlaubt, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und durch Rechtsverordnung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemein verbindlich erklärt wurde. Dies betrifft beispielsweise die fleischverarbeitende Industrie, die Zeitarbeitsbranche und das Friseurhandwerk. Im Hotel- und Gaststättengewerbe dagegen sind die Tarifgespräche gescheitert, sodass hier der Mindestlohn zum 01.01.2015 anzuwenden ist.

Ab dem 01.01.2017 wird der Mindestlohn dann für alle Beschäftigten bei mindestens 8,50 € liegen und für alle Branchen gelten. Ab dem 01.01.2018 gilt dann ein von der Mindestlohnkommission festgesetzter allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber.

Für ein (Pflicht)-Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium wird kein Mindestlohn gezahlt. Auch freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, welche zur Orientierung der Berufs- oder Studienwahl dienen, sind ausgenommen. Praktikanten, die während eines Studiums/einer Ausbildung ein freiwilliges Praktikum machen, bekommen den Mindestlohn für Zeiten, die über drei Monate hinausgehen. Anspruch auf Mindestlohn hat auch, wer außerhalb einer Ausbildung/eines Studiums ein Praktikum macht und schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss hat.

Bei Beschäftigten, die zuvor über ein Jahr arbeitslos waren, kann der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vom Mindestlohn abweichen. Zum 01.06.2016 wird die Bundesregierung darüber berichten, inwieweit diese Regelung die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat und eine Einschätzung dazu abgeben, ob sie fortbestehen soll.

Auszubildende unterliegen nicht dem Mindestlohn.

Wer es noch genauer will, der kann bei der IHK nachlesen.

Hier also die Fakten: Was bedeute es für euer Unternehmen? Einige Praktikanten die z. B. ein Gehalt von 800 € brutto pro Monat erhalten haben, werden jetzt wesentlich teurer. Die Berechnung für das Monatsgehalt lautet wie folgt: 8,50 € × (wöchentliche Arbeitsstunden) × 13 ÷ 3. Das bedeutet, dass der monatliche Stundenlohn bei einer 40 Stunden-Woche bei 1.473,33 € brutto liegt. Die 13 & 3 ergeben sich aus dem runterbrechen der Wochen im Jahr (52*40/12*8,5 €) und bringt euch zum gleichen Ergebnis. Das Arbeitsgericht in Marburg hat dies freundlicher Weise auch noch einmal genau erklärt. Aus meiner Sicht sind z. B. Werkstudenten nicht betroffen, da die wahrscheinlich alle einen höheren Stundenlohn als 8,50 € verhandelt haben.

Somit also eine objektive Erklärung der jetzigen Gesetzte.

Eine subjektive Meinung zu diesen neuen Regelungen finde ich schwierig. Ich denke es macht unter diesen Vorzeichen mehr Sinn Praktikanten durch Angestellte zu ersetzen als zu diesen Konditionen Praktikanten relativ hoch zu bezahlen. Eine vernünftige Kompensation von Angestellten halte aber auch ich für richtig und endlose Praktika mit mieser Bezahlung sollten in keiner Industrie geduldet werden. Weiterhin steuern wir ja eh bei uns in den digitalen Industriezweigen auf den Fachkräftemangel zu und wer da nur geringe Gehälter bezahlt bekommt so oder so nur überschaubare Mitarbeiterqualität. Insgesamt wird dieses Gesetzt es aber deutlich schwieriger für Berufseinsteiger machen, Arbeitserfahrung zu sammeln und bei Unternehmen einen Fuß in die Tür zu bekommen. Was denkt Ihr so dazu? Gerne Kommentar oder PM an mich. Danke!

Vielen Dank an Maren und Stefan von Netshops für ihre guten Hinweise zu dem Thema.

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